Praxis für Pferde und Kleintiere

Praxis: 04154 - 2414 |  Fax: 04154 - 2447

info@tierarzt-trittau.de

Bürozeiten Mo-Do 8.00-12.00 und 14.00-18.00

Fr 8.00-14.00

Sprechstunde Kleintierpraxis

Mo,Mi,Fr 11.00-12.00  und Di,Do 17.00-18.00

 

Notdienst-Information

Notdienstregelung

Was tun bei Notfällen außerhalb der Sprechzeiten?

 

Wir bemühen uns, nach telefonischer Rücksprache auch am Wochenende und an Feiertagen für Ihr Tier da zu sein. An zwei Wochenenden im Monat steht unser Praxisteam für Notfälle zur Verfügung. An den anderen Wochenenden haben wir mit unserem Netzwerk an Nachbarpraxen Notdienstregelungen für Sie und Ihr Tier organisiert.

 

Bitte berücksichtigen Sie, dass in Notfällen am Wochenende und in den Abendstunden ab 18.00 die entsprechende tierärztliche Gebührenordnung Grundlage der Abrechnung ist.
Mehr Informationen

Notdienstregelung Pferdepraxis

Um die notärztliche Versorgung auch an den Wochenenden jederzeit gewährleisten zu können, arbeiten wir abwechselnd mit den folgenden Pferdepraxen zusammen.

 

Pferdepraxis Großhansdorf

Dr. Jana Theisen, Fachtierärztin für Pferde, Chiropraktikerin (zertifiziert nach IAVC)

Dr. Stephanie Westhoff, Tierärztin, Chiropraktikerin (zertifiziert nach IAVC)

 

Pferdepraxis Groth Glinde

Tierarzt Lorcan Stobbe

 

Notdienstregelung Kleintiere

Für Notfälle mit Ihren Kleintieren wenden Sie sich an unseren notdienstfreien Wochenenden bitte an folgende Tierkliniken:

 

Tierklinik Norderstedt

Kabels Stieg 41

22850 Norderstedt

040 - 5298940

www.tierklinik-norderstedt.de

 

Kleintierklinik Am Tierheim Lübeck

Resebergweg 20

23569 Lübeck-Kücknitz

0451 - 3072476

www.kleintierpraxis-luebeck.de

 

Tierärztliche Klinik Lüneburg

Stadtkoppel 5 c

21337 Lüneburg

 04131 - 55125

www.tierklinik-lueneburg.de

 

AHM Kleintierzentrum Merkurpark GmbH

Tierärztliche Klinik für Kleintiere Rahlstedt

Merkurring 50

22143 Hamburg

0160 - 95089871

www.kleintierzentrum-merkurpark.de

 

 

Notdienstgebühr der GOT tritt in Kraft

Seit dem 14.02.2020 gilt die neue GOT-Notdienstgebühr (BGBl. Teil 1 Nr. 6),  die ab sofort für alle Tierärzte verpflichtend umgesetzt werden muss. Die Neuerungen betreffen die Bezahlung von Notdiensteinsätzen außerhalb der regulären Sprechzeiten.

Es wird verpflichtend eine Notdienstgebühr von 50,00 € (netto) erhoben. Zusätzlich muss für tierärztliche Leistungen der 2-fache Satz, kann bis zum 4-fachen Satz der GOT abgerechnet werden. Innerhalb der normalen Sprechzeiten rechnen wir in der Regel nach dem 1-fachen Satz ab.

 

Notdienst-Zeiten:

Täglich von 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr des jeweils folgenden Tages (nachts)

Von Freitag 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr des folgenden Montags (Wochenende)

An gesetzlichen Feiertagen von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr

 

Unsere Kleintier Abendsprechstunden sind von der Notdienstregelung selbstverständlich ausgenommen.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis

Ihr Team der Tierarztpraxis Dr. Dörte Wiedenhöft

 

Tierärzliche praxis

Dr. med. vet. Dörte WIedenhöft

Maulbeereck 3

22946 Trittau

E-MaiL: info@tierarzt-trittau.de